Heidi Schäfer
Arbeitsbereich: Sozialpädagogik
Standort: Otto-Hahn-Straße 3a; 47608 Geldern
Telefon: 02831 976387-14
E-Mail: h.schaefer@integra-geldern.de
Arbeitsbereich: Sozialpädagogik
Standort: Otto-Hahn-Straße 3a; 47608 Geldern
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„Sofortangebot mit Betreuung“ ist ein Angebot zur unmittelbaren Aufnahme einer Beschäftigung. Es richtet sich an erwerbsfähige Erstantragsteller, die innerhalb der letzten zwei Jahre weder Leistungen nach SGB II, noch nach SGB III bezogen haben (§ 15a SGB II). Der Jobcenter-Kunde kann dieses Angebot bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung erhalten.
Auf diese Weise soll in erster Linie die Bereitschaft zur Übernahme einer Arbeit geprüft und eventueller Leistungsmissbrauch bekämpft werden. Auch der Versuch, Sozialleistungen trotz bestehender, nicht-angemeldeter Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten, kann durch das Sofortangebot aufgedeckt werden. Insgesamt dient die Maßnahme vor allem dazu, Antragstellungen auf ihre Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen, damit die zuständige Kommune gegebenenfalls aus der Ablehnung der Annahme eines solchen Angebots entsprechende Sanktionen ableiten kann.
Den Teilnehmern stehen in unseren Werkbereichen verschiedene Arbeitsangebote im gewerblich-technischen Bereich (Metall-, Holzverarbeitung, Farbe und Raumgestaltung, Lager und Logistik) und in der Grünpflege zur Verfügung. Für den praxisbezogenen Anteil des Moduls werden pro Arbeitswoche 30 Stunden als Arbeitszeit vereinbart. In begründeten Einzelfällen ist in Absprache mit der zuständigen Kommune auch eine Teilzeitbeschäftigung von wenigstens 15 Wochenstunden möglich.
Die Teilnehmer werden zu eigenen Vermittlungs- und Bewerbungsbemühungen angehalten und darin zusätzlich betreut. Diese Betreuung besteht z.B. in der Vermittlung geeigneter Strategien zur Stellenrecherche mit Hilfe von regionalen und überregionalen Zeitungen und Internet, in Unterstützung bei der Erstellung schriftlicher Unterlagen oder bei Vorstellungsgesprächen und der Kontaktaufnahme zu geeigneten Betrieben. Für Bewerbungsaktivitäten werden pro Arbeitswoche 9 Stunden veranschlagt.
Die Dauer der Maßnahme wird individuell festgelegt und sollte grundsätzlich eine Dauer von 4 Wochen nicht überschreiten.