Ansprechpartnerin

Heidi Schäfer

Arbeitsbereich: Sozialpädagogik
Standort: Otto-Hahn-Straße 3a; 47608 Geldern

Telefon: 02831 976387-14
E-Mail:
 h.schaefer@integra-geldern.de

Arbeitsgewöhnung und Arbeitserprobung

Arbeitsgewöhnung und Arbeitserprobung ist ein Angebot für Personen im Rechtskreis des SGB II, die wieder oder erstmalig an berufliche Tätigkeiten gewöhnt werden sollen. Die Maßnahme kann sowohl notwendig sein nach langer Arbeitslosigkeit, als auch bei jungen Menschen, die über wenig Berufserfahrung verfügen bzw. beruflich nicht orientiert sind.
Zielsetzungen sind insbesondere:

  • der Erhalt vorhandener und die Entwicklung notwendiger Schlüsselqualifikationen,
  • die Auffrischung vorhandener beruflicher Fertigkeiten und der Erwerb neuer / zusätzlicher Kenntnisse
  • die Steigerung der Arbeitsmotivation und individuellen Leistungsfähigkeit,
  • die persönliche Stabilisierung

Angeboten werden Arbeitserprobungen unter arbeitspädagogischer Anleitung in folgenden Arbeitsfeldern:

  • Metallverarbeitung
  • Holzverarbeitung
  • Farbe- und Raumgestaltung
  • Lager und Logistik
  • Gastronomie
  • Hauswirtschaft
  • Wirtschaft und Verwaltung
  • Garten-, Landschaftsbau und Grünpflege
  • Kosmetik und Körperpflege
  • Gesundheit und Soziales

Die Erprobungen bieten der Zielgruppe die Chance, sich beruflich zu betätigen, Ergebnisse ihres Arbeitens zu sehen, Erfolgserlebnisse zu bekommen, ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten in individuellen Schritten zu trainieren und so im Laufe der Zeit ihre persönliche Leistungsfähigkeit zu steigern. Für die praktischen Arbeitserprobungen, ihre Reflektion und pädagogische Begleitung werden pro Arbeitswoche 30 Stunden (ohne Pausen) als Arbeitszeit vereinbart.
Des Weiteren werden die Teilnehmer zu eigenen Bewerbungsbemühungen angehalten und individuell darin unterstützt. Die Unterstützung besteht in der Vermittlung geeigneter Strategien zur Stellenrecherche mithilfe von Zeitungen und Internet, in Hilfestellungen bei der Gestaltung und Formulierung schriftlicher Unterlagen, in der Unterstützung bei Vorstellungsgesprächen und der Kontaktaufnahme zu geeigneten Betrieben. Für Bewerbungsaktivitäten werden pro Arbeitswoche 9 Stunden veranschlagt.
Der Maßnahmeumfang bewegt sich in einem Zeitraum von längstens 24 Wochen, wobei in Absprache mit dem entsprechenden Jobcenter eine Verlängerung der Arbeitsgewöhnung und Arbeitserprobung von maximal weiteren 12 Wochen möglich ist.